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Hallo liebe RapidWeaver-Community!
Ich lese hier schon einige Monate und arbeite mittlerweile an meiner zweiten Seite… Für diese Seite wollte ich nun einen kleinen Online-Shop einrichten. Alles kein Problem, RapidCart ist genau richtig dafür und erfüllt die Ansprüche perfekt… wenn da nicht einige rechtliche Probleme wären.
Das gravierendste ist folgendes:
Laut § 312e Abs. 1, 1. muss der Kunde im Online-Shop kurz vor Bestätigung der Bestellung die Möglichkeit bekommen, die gesamte (!) Bestellung noch mal zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.
Hier der Gesetzestext im Original:
§ 312e: Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr
(1) Bedient sich ein Unternehmer zum Zwecke des Abschlusses eines Vertrags über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen eines Tele- oder Mediendienstes (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr), hat er dem Kunden
1. angemessene, wirksame und zugängliche technische Mittel zur Verfügung zu stellen, mit deren Hilfe der Kunde Eingabefehler vor Abgabe seiner Bestellung erkennen und berichtigen kann,[...]
Bei RapidCart ist es ja leider so, dass der letzte Schritt der Bestellung die Eingabe der persönlichen Daten ist.
Genau hier liegt das Problem, wie ihr mittlerweile mit Sicherheit versteht.
Da ich nicht auf RapidCart verzichten möchte, habe ich zunächst dem Support-Team geschrieben. Dort sagte man mir, dass sie die Idee beim nächsten Update berücksichtigen werden, aber wann das nächste Update kommt, steht nicht fest (und natürlich erst recht nicht, ob das Feature überhaupt übernommen wird…).
Ich denke, das dürfte auch für viele andere Entwickler hier wichtig sein, denn jeder Shop auf einer deutschen Seite, der mit RapidCart betrieben wird, entspricht eindeutig nicht den gesetzlichen Bestimmung, kann also entweder zu �rger mit Käufern führen, die diesen Fehler ausnutzen oder sogar Bu�gelder nach sich ziehen.
Habt ihr vielleicht eine Idee, ob sich das ganze auch ohne die Entwickler korrigieren lässt? Meine Programmierkenntnisse lassen ziemlich zu wünschen übrig, aber hier schreiben ja auch viele erfahrene Leute…
Ich hoffe, dass wir irgendwie eine Lösung finden können, denn für deutsche Websites führt dies eigentlich zu einem Nutzloswerden dieses eigentlich sehr guten Plugins.
Habt ihr vielleicht eine Idee, ob sich das ganze auch ohne die Entwickler korrigieren lässt? Meine Programmierkenntnisse lassen ziemlich zu wünschen übrig, aber hier schreiben ja auch viele erfahrene Leute…
Kann man nicht. Das Plugin ist kompiliert und nicht so wie ein gewöhnlichen php Shop wo der Code im Original auf dem Server steht.
Bei was du gesagt hast ist nichts hinzuzufügen, so dass du entweder auf das Update wartest oder nach einer anderen Möglichkeit dich umschaust.
Grüße,
marian
Sei gegrü�t Oli89,
ja das ist schon eine schwere Sache mit dem Recht. In Deutschland wird es ja immer komplizierter Onlinehandel zu treiben.
Marian hat wohl Recht. Er kennt sich in der Tiefe hervorragend aus. Wie immer ist es sicher eine Auslegungsfrage.
Der Kunde kann sehr wohl bevor er seine Bestellung abgibt seine Bestellung ändern, aber eben nicht mehr, nach Angabe der Adresse. Wie so oft sollte da der logische Menschenverstand gelten. Tut er aber nicht. Leider.
Wir kennen ja alle das für manche Händler schreckliche Urteil bezüglich der CD-Versiegelung, indem ein Richter der Meinung ist, eine eingeschweisste CD sei nicht versiegelt. Sie ist es nur dann wenn ein Siegelhinweis dazu kommt.
Ich bin der Meinung, man kontrolliert als Kunde alles, BEVOR man weiter geht.
Vielleicht kann man ja auf der Zusammenfassungsseite Hinweise zur besseren Kontrolle unterbringen (Lieber Kunde, bitte kontroliere, du kannst mit den PLUS und MINUS-tasten die Mengen nochmals anpassen und jederzeit zu diesem Punkt zurückkehren, falls noch Zweifel da sind.)
Nur es st doch irgendwie krank, dass jemand etwas kauft, wovon er keine Ahnung hat wie viel oder ob er das will.
Au�erdem gibt es Widerrufsrecht-nun sogar mit Rückerstattung der Hinsendeversandkosten - Ich verstehe langsam nicht mehr, wo Kunden noch einen Schaden erleiden können. Er kann ja jederzeit alles rückgängig machen.
Aber Oli, du hast Recht, das Ganze kann strittig sein. Ist wieder mal eine Frage der Auslegung.
Die Diskussion hierfür würde ich gern haben, aber sie ist wohl eher was für eine andere Kategorie.
Andreas
Aus eigener Erfahrung mit einem kleinen Onlineshop und einer teuren Abmahnung wegen eines klitzekleinen und aus Laiensicht übersehenen Fehlers: Wenn du ein solches Projekt vor hast, wirst du um eine anwaltliche Beratung nicht drumherum kommen.
Letztendlich heisst das, dass du dich fragen musst, ob ein KLEINER Shop Aufwand und Risiko wert ist. Ein grösseres Projekt muss ohnehin nach allen Seiten hin rechtlich abgesichert werden.
Ich war damals wegen der rechtlichen Kompliziertheit eines solchen Online-Shops (ich habe E-Books vermarktet) dann dazu übergegangen, nur noch gegen Vorkasse nach vorherigem Rechnungsversand abzuwickeln. Allerdings mit dem Effekt, dass das ganze Projekt dann eingeschlafen ist…
Das hilft dir jetzt zwar auch nicht weiter - aber ich würde mehr als vorsichtig sein
Aus eigener Erfahrung mit einem kleinen Onlineshop und einer teuren Abmahnung wegen eines klitzekleinen und aus Laiensicht übersehenen Fehlers:
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Ich war damals wegen der rechtlichen Kompliziertheit eines solchen Online-Shops (ich habe E-Books vermarktet) dann dazu übergegangen, nur noch gegen Vorkasse nach vorherigem Rechnungsversand abzuwickeln. Allerdings mit dem Effekt, dass das ganze Projekt dann eingeschlafen ist…
Könntest du kurz sagen wo das “Problem” war? Und wer das “Problem” ins rollen “gebracht hat” (Kunde, Konkurenz “etc”)?
Grüße,
marian
Kann man nicht. Das Plugin ist kompiliert und nicht so wie ein gewöhnlichen php Shop wo der Code im Original auf dem Server steht.
Bei was du gesagt hast ist nichts hinzuzufügen, so dass du entweder auf das Update wartest oder nach einer anderen Möglichkeit dich umschaust.
Natürlich keine positive Nachricht, aber vielen Dank für etwas mehr Klarheit!
Dann bleibt einem wohl momentan nichts anderes übrig, als den Shop anderweitig zu realisieren.
[quote author=“jette”]Wie immer ist es sicher eine Auslegungsfrage.
Der Kunde kann sehr wohl bevor er seine Bestellung abgibt seine Bestellung ändern, aber eben nicht mehr, nach Angabe der Adresse.
Ja, ich habe mich auch gefragt, ob ein Hinweis nicht vielleicht genügt, aber letzten Endes entscheidet der Richter, ob der Hinweis reicht, und darauf will ich es nicht ankommen lassen (wenn sogar das Gesetz relativ klare Grenzen setzt…).
Dann hoffen wir einfach alle mal, dass die RapidCart-Entwickler das noch ändern.
Vielen Dank für die Antworten!
Oli
Hallo zusammen,
ist das bei Payloom genauso?
Viele Grü�e
chaka
ist das bei Payloom genauso?
Hallo Chaka!
Payloom arbeitet ja ausschlieÃ?lich mit Paypal, richtig? Verschickst du in dem Shop Waren nach der Bezahlung oder geht es um digitale Waren?
Ich denke in jedem Fall ist es nur dann rechtlich einwandfrei, wenn der Kunde vor Abschluss / Bestätigung noch ein mal alle Daten überprüfen kann. Da ich Payloom nie getestet habe (wegen der ausschlie�lichen Bezahlungsmöglichkeit per Paypal), wei� ich leider nicht, wie der Bezahlvorgang bei Payloom funktioniert.
GruÃ?
Oli
Hallo Oli,
ich möchte digitale Downloads bereitstellen. Ich habe Payloom noch nicht getestet, werde das jetzt in dieser Hinsicht mal tun. Danke.
GruÃ?
chaka
ich möchte digitale Downloads bereitstellen. Ich habe Payloom noch nicht getestet, werde das jetzt in dieser Hinsicht mal tun.
Ja, probier es mal aus. Aber wenn ich mich recht erinnere, sieht man doch auf Paypal noch ein mal eine �bersicht über die Waren und bestätigt dann den Preis, oder?
Bin mir nicht absolut sicher, teste es einfach.
GruÃ?
Oli
ist das bei Payloom genauso?
Hallo Chaka!
............
Ich denke in jedem Fall ist es nur dann rechtlich einwandfrei, wenn der Kunde vor Abschluss / Bestätigung noch ein mal alle Daten überprüfen kann. Da ich Payloom nie getestet habe (wegen der ausschlie�lichen Bezahlungsmöglichkeit per Paypal), wei� ich leider nicht, wie der Bezahlvorgang bei Payloom funktioniert.Gru�
Oli
Man kann doch bei jedem einzelnen Schritt, bis und mit zur Adresseingabe, mit dem Button “zurück”, die gesamte Bestellung noch einmal kontrollieren.
Einzig die Adresseingabe ist danach (leider) verschwunden.
Sind Kunden wirklich so “doof”, dass sie derart geschützt werden müssen?
§ 312e: Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr
(1) Bedient sich ein Unternehmer zum Zwecke des Abschlusses eines Vertrags über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen eines Tele- oder Mediendienstes (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr), hat er dem Kunden
1. angemessene, wirksame und zugängliche technische Mittel zur Verfügung zu stellen, mit deren Hilfe der Kunde Eingabefehler vor Abgabe seiner Bestellung erkennen und berichtigen kann,[...]
Genügt das der Rechtssprechung in Deutschland nicht? Eigentlich geht doch das mit RapidCart!
Wie ist das wohl in der Schweiz?
Hat da jemand Erfahrung?
Grüsse, Oscar
Von RW 3 bis 5.2.2
Bitte Threads zu Ende führen, damit wir hier nicht nur Fragen, sondern auch Lösungen finden.
Genügt das der Rechtssprechung in Deutschland nicht? Eigentlich geht doch das mit RapidCart!
Hallo Oscar!
Es gibt leider (noch) keine Gerichtsentscheidung darüber. Du musst nur bedenken, dass der Verbraucher in diesem Fall schutzwürdig ist. Die einzig rechtlich völlig einwandfreie Lösung ist, die gesamten Bestellungsdaten am Ende nochmal aufzuzeigen und �nderungen zu ermöglichen. Weiteres Argument für die spätere Zusammenfassung: Der Kunde sollte die Daten so überprüfen, wie sie ANGEKOMMEN sind, nicht wie er sie nur eingegeben hat. Ich hoffe, du verstehst wie ich das meine.
Wie gesagt, letztendlich entscheidet ein Richter, wo die Grenze liegt und dafür wäre mir die ganze Geschichte zu heikel!
Schau dir mal professionelle Shops an, ich konnte bisher keinen finden, der einem diese Möglichkeit nicht gibt.
Wie ist das wohl in der Schweiz?
Ã?ber die rechtliche Situation in der Schweiz weiÃ? ich leider nichts…
Mir ist das mit dem Online-Shop auch erst in meiner Vorlesung in Jura aufgefallen;)
GruÃ?
Oli
Hallo Oli,
schön, dass dieses Thema jetzt auch einmal hier angesprochen wird, da anscheinend viele Leute den RapidCart Shop unreflektiert einsetzen. Vorneweg: Ich bin von RapidCart sehr angetan und würde das System öfter einsetzen, wenn es denn rechtskonform wäre.
Ich bin seit geraumer Zeit auch schon dabei, mich dahingehend mit dem Omnidea Support auseinanderzusetzen.
Ich habe bereits einige Eingaben getätigt und die Probleme beim Einsatz des Shopsystems in Deutschland in englischer Sprache aufgezeigt. Es ist momentan in der Tat so, dass u.a. die Möglichkeit fehlt, dass der Kunde im letzten Schritt seine Eingaben noch einmal vollständig ändern kann.
Das ist aber leider nicht die einzige Unzulänglichkeit. Untenstehend ein Auszug mit einigen Hinweisen, die ich auch bereits an Omnidea geschickt habe (der Einfachheit halber auf englisch einkopiert, bei Bedarf gerne übersetzbar), die dringend implementiert werden sollten, damit dieses - für eine überschaubare Produkt- / Dienstleistungsanzahl - geniale Shopsystem auch in Deutschland rechtskonform eingesetzt werden kann. Es wäre daher begrü�enswert, wenn sich dahingehend viele potentielle Nutzer mit ihren Wünschen und Vorschlägen an den Support bei Omnidea wenden würden.
1
Customers must have the possibility to change their order / items in each step of the checkout process.
2.
The final site before sending the order MUST contain again all the order information (detailed!) with all items that the customer is going to purchase AND the possibility to correct the order in this last step. This is not present at this time in RC.
3.
The “legal mandatory information” - in RC named “disclaimer” - is mandatory! Before the order is sent, customers must be informed about the “legal mandatory information” (e.g. “general business terms” and the “right of recission”). In RapidCart there is one field in the admin area that could be used for it. But if you put in a longer text (which is very likely because of the “general business terms” and “right of recission”), the handling in front-end is not really user friendly, because the customer has to scroll down, check the “agree”-button and after that he has to scroll up again, which is not obvious, because the black background disappears and nothing happens.
4.
Shipping costs must be mentioned directly near the price of the items (I solved it by using the “style” function in the admin area of RapidCart, putting in a new css class and a pop up function with javascript, that leads to a pop-up window with shipping costs). Would be nice to have a more comfortable way for that.
5.
After sending the order, the customer has to be informed immediately - usually via e-mail - that the order has been placed. If the order is accepted directly in the confirmation e-mail by the online seller, additionally all legal mandatory information (“general business terms” and “right of recission”) must be send in text format to the customer. Is there any functionality in RapidCard that covers this e-mailing procedures?
6.
Checking out / Payment:
- possibility to enter different invoice and shipping addresses
- in case of paypal payment: the english paypal site appears, but should be better localized to the corresponding language
- paypal integration with API Key instead of just the e-mail adress
tbc…
Viele Grü�e
Gabriel
PS: Da dieses Thema sehr komplex ist, sind oben genannte Punkte nicht erschöpfend und stellen auch keine Rechtsberatung dar. Es gibt sicherlich noch einige Dinge, die zu berücksichtigen wären. Die Entwickler von RapidCart müssten sich eigentlich detailliert mit diesen Umständen auseinandersetzen. Dann wäre das System meines Erachtens zumindest in Deutschland in seiner Einfachheit / in Kombination mit RapidWeaver konkurrenzlos. Scheinbar ist die Gesetzeslage in anderen Ländern nicht so restriktiv, da z.B. in UK zahlreiche Online Shops mit diesem System betrieben werden.
Hallo Gabriel,
schön, dass auch du dich der Dinge gegenüber Omnidea annimmst.
Hast du denn Antworten erhalten?
Zeig doch bitte mal deine Lösungen auf, die du eingerichtet hast (link?).
GruÃ?
Andreas
Hilft hier nicht weiter!
Aber ich bin schon froh dass wir, die Schweiz, nicht in der EU dabei sind!
Wenn ich solche Dinge lese, da dreht sich mir der Magen!
Welche Vollpfosten haben denn solche Gesetze erfunden?
Dass es Rechte braucht für den Käufer ist schon klar!
Aber muss es so kompliziert sein?
Hallo Gabriel,
schön, dass auch du dich der Dinge gegenüber Omnidea annimmst.
Hast du denn Antworten erhalten?Zeig doch bitte mal deine Lösungen auf, die du eingerichtet hast (link?).
GruÃ?
Andreas
Hallo,
leider habe ich bisher auch nur die lapidare Antwort “We’ll keep it in mind for next releases.” bekommen.
Lösungen gibt es auch (noch) nicht, da ich einen Shop auf dieser Basis nicht veröffentlichen würde.
GruÃ?
Gabriel