DSGVO und die Putzfrau

Eine ganz ernst gemeinte Frage:

Ich putze mein Büro ja nicht selber, das erledigt unsere Putzfrau. Die hat dann (zumindest theoretisch) Zugriff auf alle möglichen Datenbestände. Wenn sie sich schon nur schwer in den Rechner einhacken könnte, so kann sie doch die noch verbliebenen Aktenordner oder meine handschriftlichen Notizen nach personenbezogenen Daten durchwühlen. Muss ich also mit der Putzfrau einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung abschliessen…? (die würde sich wahrscheinlich kaputt lachen).

Mir ging das heute mal so durch den Kopf angesichts dieser mir immer gruseliger erscheinenden DSVGO

Ich würde mal sagen, wenn du deine Akten etc. in nem abgeschlossenen Schrank aufbewahrst, ist alles i.O.

Das reicht nicht. Es ist das gleiche wie mit verschlüsselten Übertragungen: Es bleiben ggfs. immer noch personenbezogene Daten und deren Transfer ist erst einmal nicht erlaubt.

Sicher, das mach jetzt Erbsenzählerei sein, aber ich mache mir schon Gedanken um die verworrene Rechtslage rund um die DSVGO

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