Mal wieder eine Frage zum Thema DSGVO: Wie ist das mit Newsletter-Abonnenten, die man schon seit Jahren hat und an die man schon zig Newsletter rausgeschickt hat – jedes mal mit der Option, sich aus der Liste austragen zu lassen? Dadurch, dass sie sich seit Jahren nicht ausgetragen haben, kann man doch wohl davon ausgehen, dass diese den Newsletter weiterhin erhalten möchten, oder? Oder muss man tatsächlich (wie ich irgendwo gelesen habe), das Einverständnis sämtlicher Newsletter-Empfänger zum weiteren Erhalt des Newsletters erneut einholen? Falls ja, wie soll das technisch genau gehen? Ich könnte kotzen… :-/
Hast du damals ein double opt in durchgeführt?
Das sie die Möglichkeit hatten, sich auszutragen, hilft nicht.
Wer ist dein E-Mail Provider, bzw. worüber versendest du E-Mails?
Hab dieses Problem auch gerade zu lösen:
Kunde bzw. sein Datenschutzbeauftragter stellt sich einen bestimmten Ablauf vor: Alle Newsletterempfänger werden angeschrieben und gebeten, ihr Abonnement zu bestätigen. So weit, so gut.
Der Abonnent soll sich aktiv entscheiden, ob er den Newsletter weiterhin empfangen will oder nicht, die Entscheidung soll im Backend protokolliert werden. Das ganze soll ohne erneutes Erfassen von der Kontaktdaten erfolgen, in der Datenbank des Newsletter-Dienstleisters sollen dann automatisch alle alten Empfängerdaten gelöscht werden.
Ich möge dafür bitte ein Script schreiben, das mit der Datenbank des Newsletter-Dienstleisters zusammenarbeitet und das ganze bitte gestern, weil es langsam eng wird. Dass ich kein Script schreiben kann, sondern dass das allenfalls der Newsletter-Dienstleister kann, versteht der Kunde natürlich überhaupt nicht.
Bei Sendy (was ich im übrigen auch sehr empfehlen kann), hatte ich nun selber das Problem.
Logisch betrachtet sehe ich das auch wie Matthias. Wer sich seit Jahren nicht ausgetragen hat, wird das wohl auch wollen. Eine andere Sichtweise würde mir nicht einfallen.
Bei Sendy habe ich einen Newletter zur Aktualisierung versendet. Diejenigen, die auf den Link klicken, werden dann in Sendy GDPR markiert und sind damit “Safe”. Leute, die die Mail gelöscht haben, fallen damit durch das Raster…
Ganz klar gilt schon seit 2 Jahren Double opt in.
Ja, aber warum sollen wir die Leute nun wieder abfragen, ob sie drin bleiben wollen?
Wenn du damals double opt in gemacht hast, glaube ich reicht das.
Hier ein Blog-Artikel dazu von meinem Dienstleister:
Danke für deine Antworten, Jannis (und auch alle anderen). Ich nutze seit Ewigkeiten MadMimi, weiß aber zur Zeit nicht, ob ich schon damals das Double Opt-In Verfahren genutzt habe… :-/
Marriott hat das Problem mit dem Newsletter-Versand übrigens ganz „elegant“ gelöst (ich habe gestern Abend von denen eine Mail zum Thema DSVGO bekommen). Man informiert über geänderte Datenschutzbestimmungen, erklärt kurz und verständlich mit etwas Marketingsprech den Zusammenhang und verweist auf Datenschutzeinstellungen, die man auf der Webseite vornehmen könne. Basta. Nicht mehr und nicht weniger. Kein im Hintergrund protokollierter Ablehnungsbutton, kein expliziter Zustimmungsbutton, keine Aufforderung zur Neuanmeldung.
Wem das nicht passt, der kann sich ja gerne abmelden - ich denke, so viel Eigenverantwortung darf man den Newsletter-Abonnenten schon zutrauen.
Leider auch vage im Konjunktiv gehalten. Frage 5 Anwälte, erhalte 10 Antworten…
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